Kirchenvorstand

Aufgaben:

Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde. Gemeinsam mit dem Pfarrer bildet er die Gemeindeleitung.

Er ist ein ehrenamtliches Gremium mit weit gehender Entscheidungsbefugnis. Bei der Gestaltung des Gottesdienstes, bei der Besetzung der Pfarrstelle und bei der Aufstellung des Haushalts hat er ein entscheidendes Wort mitzureden. Eine genauere Beschreibung der Aufgaben findet sich hier.

Wahl:

Der Kirchenvorstand wird für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Wählen dürfen alle Gemeindemitglieder, die 14 Jahre alt und konfirmiert sind (sonst erst ab 16).

Zusammensetzung:

Der Kirchenvorstand  besteht aus gewählten und  berufenen Mitgliedern. Der Pfarrer als Vorsitzender und falls in der Gemeinde tätig, der Vikar (mit beratender Stimme) gehören dem Kirchenvorstand kraft Amtes an. Da die Pfarrei Aurachtal aus 2 Kirchengemeinden besteht gibt es 2 voneinander unabhängige Kirchenvorstände.

Sitzungen:

Der Kirchenvorstand tagt in der Regel einmal im Monat. Die Sitzungen sind öffentlich, d.h. Zuhörer sind willkommen.Die Sitzungstermine werden rechtzeitig vorher durch Aushang bekanngegeben.

Sitzungsprotokoll:

 
Wird, um personenbezogene Daten und bereinigt um die Punkte des nicht-öffentlichen Teils auf der Internetseite veröffentlicht